Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen
Gut, wenn’s nicht tröpfelt...
Kanaldichtheitsprüfung gibt Sicherheit!
Ist Ihr privater Abwasserkanal wirklich dicht? Oder tritt Abwasser aus und verunreinigt Boden und Grundwasser?
Vor diesen Fragen stehen zur Zeit alle Kölner Grundstückseigentümer! Denn der neue Paragraph 61a im Landeswassergesetz von NRW besagt: Alle Grundstückseigentümer müssen bis spätestens Ende 2015 ihre privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit prüfen lassen.
Als zertifizierter Sachkundiger informieren wir Sie gerne und helfen Ihnen dabei, die notwendigen Anforderungen zu erfüllen. Damit haben Sie zugleich Schutz vor manchen „schwarzen Schafen“ und vor unlauteren Methoden!
Bitte gehen Sie niemals auf ein Haustürgeschäft ein! Sie können fast sicher sein, hierbei „über den Tisch gezogen“ zu werden. Die Stadt-Entwässerungsbetriebe werden niemals von sich aus ein Haustürgeschäft anbieten.
Wir prüfen nach gültigen Normen, ob Ihr privater Abwasserkanal dicht ist (u.a. durch Kamerabefahrung). Zugleich wird der Kanal bestens durchgespült und gereinigt.
Sie erhalten eine detailgenaue Dokumentation des Zustandes. Ferner können wir auf den Zentimeter genau die Lage des unterirdisch verlaufenden Rohres bestimmen.
Sollte eine Kanalsanierung erforderlich sein, unterbreiten wir Ihnen sach- und fachgerechte Vorschläge und kümmern uns um die professionelle Ausführung aller Arbeiten.
Warum wird geprüft? Vom Haus führen Leitungen zum Hauptkanal. Kritisch ist der Hausanschluss, der das Schmutzwasser abführt. Wenn das Abwasser durch eine undichte Leitung im Boden versickert, erreicht es das Grundwasser, aus dem Trinkwasser gewonnen wird. Auch Straßenschäden können die Folge sein. Darüber hinaus beugen Sie weiteren Spätfolgen Ihrer Kanalleitung vor. Bei stärkerer Undichtigkeit könnte sich nämlich das „unterspülen“ und das Rohr sackt ab.
Gibt es Fristen? Generell müssen ihren Hausanschluss bis Ende 2015 prüfen und gegebenenfalls reparieren lassen. In Wasserschutzzonen, in denen das Grundwasser einem besonderen Schutz unterliegt, sind diese Fristen verkürzt. Sprechen Sie uns einfach an. Wir klären für Sie, wann genau Ihr Abwasserrohr geprüft sein muss.
Was gehört zum Hausanschluss? Klare Antwort: Das gesamte Stück vom Haus bis zum Kanal. Und der liegt oft in der Mitte der Straße. Es ist ein Irrtum, dass nur das Stück im eigenen Vorgarten zur Privatleitung gehört. In die Zuständigkeit des Hausbesitzers gehört also auch das Kanalstück unter dem Bürgersteig.
Gibt es Zuschüsse zu den Kosten? Ganz klar: Nein. Die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung und eine mögliche Sanierung des Kanals muss der Hausbesitzer übernehmen. Fragen Sie aber mindestens auch bei Ihrer Versicherung an. Im Falle einer erforderlichen Reparatur gibt es in manchen Fällen eine „Beteiligung“.
Wann ist der Kanal zu sanieren? Nicht erst den Schlussspurt abwarten, wenn alle tätig werden. Dann sind Firmen überlastet oder aufgrund der Nachfrage zu teuer. Wichtig: In 20 Jahren ist eine weitere Prüfung notwendig. Wer 2008 prüfen lässt, muss es bis 2028 erneut tun.
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